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Dienstzeiten

Beim Landgericht Waldshut-Tiengen gilt Gleitzeit, so dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitszeit weitgehend frei bestimmen können. Verbindliche Kernzeiten sind von 9.00 bis 11.30 Uhr und (außer Freitags) von 14.00 bis 15.30 Uhr. Die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie aber zumindest in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr erreichen.

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